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23. Bundestagung vom 9. bis 11. Oktober 2002 in Ulm, Baden-Württemberg
Landschaftsentwicklung und Gebietswasserhaushalt sind die Summe einer Vielzahl vernetzter Maßnahmen zur Realisierung unterschiedlicher Ziele. Diese stehen in Wechselwirkung mit ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen des ländlichen Raumes. Die Praxis und die gesetzlichen Regelungen dieser Aktionsfelder sind bisher mehrheitlich sektoral geprägt. Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Landnutzungsfunktionen werden noch zu wenig berücksichtigt. Nachhaltige Landnutzung und zukunftsorientierte Landschaftsentwicklung werden zunehmend im Kontext einer integrierten Entwicklung ländlicher Räume betrachtet, in denen auch die ökologischen und ökonomischen Funktionen zu berücksichtigen sind.
Hierzu ist es notwendig, konkrete Ziele und Maßnahmen zu definieren und umsetzbare Konzepte zu entwickeln.
Insgesamt sind neben der Landwirtschaft und Wasserwirtschaft auch die Regionen gefordert, wenn es um die Möglichkeiten für die Entwicklung von Erwerbskombinationen geht. Im Rahmen einer aktiven Strukturpolitik in ländlichen Räumen müssen diese sozioökonomischen Aspekte eine grundlegende Neuorientierung erfahren. Notwendig ist, diesen Strukturwandel durch eine auf diese Erfordernisse ausgerichtete Landschaftsentwicklung mit integriertem Management des Gebietswasserhaushaltes zu begleiten.
Künftig wird deshalb immer mehr eine umweltverträgliche Landnutzung gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) von der Erstellung, Umsetzung und Wirksamkeit regionaler Bewirtschaftungskonzepte innerhalb von flussgebietsbasierenden Bewirtschaftungsplänen zu betrachten sein.
Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die ländlichen Räume auf nationaler und internationaler Ebene sind durch Prinzipien der nachhaltigen Raumentwicklung charakterisiert. Vor diesem Hintergrund stellen sich neue Fragen an die Landentwicklung.
Noch fehlt es an integrativen Systemansätzen, die ein ausreichendes Verständnis für eine räumlich und zeitlich angepasste und prozessorientierte Landschaftsentwicklung bieten können.
So wird z. B. im Rahmen der Diskussion um die Bewirtschaftungspläne nach der EU-WRRL die Landwirtschaft in ihrer Flächenwirksamkeit unzureichend thematisiert und oft nur in begrenzten Bereichen wie den Flussauen bearbeitet. Das BNatSchG fordert bekanntlich die Nutzung von 10 % der Landesfläche für den Biotopverbund; eine strukturelle, nicht funktionelle Anforderung, welche die Verschiedenheit der Landschaft ignoriert (s. u. a. Hildmann).
Dafür sprechen auch, dass im Unterschied zu den 80er Jahren in Deutschland und europaweit die institutionelle Infrastruktur zur Umsetzung solcher Konzepte wie z. B. umfangreiche Kenntnisse über Ursache- Wirkungszusammenhänge, Raumbeobachtungsdaten, Kapazitäten zur Datenerfassung und -bewertung und ein erhöhter Sachverstand und Problembewusstsein in der Öffentlichkeit und Politik vorhanden sind.
Und ein weiterer Sachverhalt ist Gegenstand der Debatte über Aspekte der Landschaftsentwicklung; das vergleichsweise hierarchisch strukturierte Planungssystem, welches nicht mehr den Vorstellungen der Agenda-21-Konzepten entspricht. Es geht um das gemeinsame Erarbeiten und Umsetzen zukunftsfähiger und von Ressortgrenzen unabhängiger Lösungen.
Dazu gehört auch die Analyse und Bewertung der wirtschaftlichen und ökologischen Funktionen und die Festlegung der Entwicklungsziele, dann kann auch geklärt werden, was man sozioökonomisch im Raum tun kann und welche Lösungsschritte nötig sind.
Eine Analyse des bisherigen Diskussionsprozesses um nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume mit ihrer Landnutzung und dem Gebietswasserhaushalt und ihren untrennbaren Wechselwirkungen soll mögliche Szenarien für die Zukunft aufzeigen. Ziel dieser Landentwicklungsstrategien ist es, die Attraktivität der ländlichen Räume als Lebens- und Wirtschaftsraum sowie als Natur-, Kultur- und Erholungsraum zu sichern. Unter Einbindung aller Akteure sind diese Entwicklungsstrategien für die ländlichen Räume zu erarbeiten. Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind die engen Beziehungen zwischen Landnutzung und Gebietswasserhaushalt wieder verstärkt in das Blickfeld der Diskussion um nachhaltige Landschaftsentwicklung gekommen.
Seit Gründung war es Ziel der DLKG das Thema Ländlicher Raum, seine Landeskultur und seine sinnvolle Nutzung in seinen verschiedenen Aspekten zu behandeln. In diesem Jahr stand der weit gespannte Bereich Landschaftsentwicklung und Gebietswasserhaushalt im Mittelpunkt der Bundestagung vom 9. bis 11. Oktober 2002. Vorrangig ging es darum, die sich daraus ergebenden Wechselwirkungen und die Ansprüche an die Landnutzung zu analysieren und in Verbindung mit den Auswirkungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der EUAgrarpolitik und der Novellierung des BNatSchG neue Handlungschancen zu vermitteln.
Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Tagung diskutierten mehr als 100 Teilnehmer aus Agrar- und Umweltpolitik, Wissenschaft, Fachplanung, Landwirtschaft und Wasserwirtschaft über Visionen und Konzepte für die Berücksichtung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche
Ergänzend wurden in einem Expertengespräch die unterschiedlichen Nutzungsansprüche und Nutzungskonflikte in Flussauen am Beispiel des Schwäbischen Donaurieds vorgestellt und diskutiert (siehe Beitrag von K.-H. Thiemann).
Mit den Exkursionen ins Schwäbische Donauried und auf die Schwäbische Alb sind Einblicke in die Landnutzung und den Naturschutz zweier sehr unterschiedlicher Naturräume gegeben worden.
Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind die Schnittstellen von Landnutzung und Gebietswasserhaushalt aufgezeigt worden. Durch Fachvorträge und Diskussionsrunden erfolgte eine Problemanalyse mit Visionen und Lösungsansätze zu den aktuellen Fragen der Landnutzungs- und Landentwicklungsaspekte.
Neben den Referenten aus der Agrar- und Umweltpolitik und der Wissenschaft wurden zu den aktuellen Anforderungen an das Flussgebietsmanagement und die Landnutzung Lösungsansätze von Vertretern der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft vorgestellt.
Einleitend wurden auf die neuen Rahmenbedingungen der Landbewirtschaftung und des Gewässerschutzes eingegangen und Begriffe sowie Integration der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung und der wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungspläne reflektiert.
Ein Teil der Vorträge beschäftigte sich mit der Bewertung von Maßnahmen der gewässerschützenden Landbewirtschaftung, insbesondere der Stickstoffdüngung und ihrer Beurteilung mittels Nmin-Bilanzen, aber auch von Fruchtfolgen und Verfahren der Bodenbearbeitung. Als Fazit wird gezogen, dass infolge langjähriger Forschungsarbeiten ein ausreichender Kenntnisvorlauf besteht, der Interessenkonflikt zwischen beiden Bereichen noch nicht durchgängig gelöst ist. Die Umsetzung bestehender Regelungen bedarf einer kompetenten Beratung der Landwirte.
Aus der Thematik Landschaftsentwicklung und Gebietswasserhaushalt wurden so bedeutsame Wechselwirkungen und Nutzungsaspekte in den Vordergrund gerückt. Es wurde erreicht, Interessierte aus Politik, Wissenschaft, Planung und Management, aus Land- und Wasserwirtschaft zusammen zu führen und den Stand der Erkenntnisse zu bilanzieren sowie Lösungen und Probleme aufzuzeigen.
Neben den vielen Fragen, die sich aus gemeinsamer europäischer Regelsetzung und Veränderung von Qualitätsstandards ergeben, erscheint es besonders wichtig, dass auf dieser Tagung die nachhaltige Landschaftsentwicklung den Rahmen bildete, in den die Forderungen nach Nachhaltigkeit für die Bereiche Landnutzung, Gewässerschutz und Umwelt eingebunden wurden.
Damit ist auch dem ganzheitlichen Ansatz und dem Raumbezug der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur integrierten Bewirtschaftung aller Wasserressourcen von der Quelle bis zur Mündung von Flussgebieten entsprochen worden.
Die Vortragstagung behandelte auch Fragen, wie eine nachhaltige Landschaftsentwicklung mit den gesetzlichen Maßnahmen Agenda 2000, EU-WRRL, BNatSchG gestärkt werden kann. Es wurde auch der Frage nachgegangen, ob die sinnvoll und erforderlich erscheinende Abstimmung sektoraler Fachplanungen und Konzepte untereinander und mit Konzepten zum Flussgebietsmanagement als ein Indiz für eine integrative Landschaftsentwicklung zu werten ist.
Die Perspektiven erscheinen in Schritten und in einer Anbindung an die bestehenden regionalen Umsetzungsstrukturen zu bestehen. Hierzu müssen möglichst schnell die politischen und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen optimiert werden.