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Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
im Interessenkonflikt von Landwirten, Kommunen und
Naturschützern – Unterstützung und Konzepte aus der Sicht
der Landeskultur

21. Bundestagung vom 4. bis 6. Oktober 2000 in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Echo der Tagung:
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Interessenkonflikt

Im Rahmen einer zweitägigen wissenschaftlichen Vortragsveranstaltung hat die DLKG vom 04. bis 06. Oktober letzten Jahres an der Martin-Luther-Universität in Halle ein brennendes Problem der Landentwicklung aufgegriffen.

Das Tagungsthema "Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Interessenkonflikt von Landwirten, Kommunen und Naturschützern – Unterstützungen und Konzepte aus Sicht der Landeskultur" stieß bei ca. 160 Tagungsteilnehmer auf ein großes Interesse. 

Ergänzend diskutierten im traditionellen Expertengespräch im Vorfeld der Jahrestagung der DLKG in Halle einige Fachleute mit dem Publikum zum alten – neuen Thema "Schlagstrukturen und Schlaggröße im Spannungsfeld gegensätzlicher Interessen" (siehe Beitrag Diemann im Mitteilungsblatt).

Neben den Fachbeiträgen der Vortragstagung konnten die Tagungsteilnehmer mit zwei Exkursionen praktische Beispiele für die Agrarraumplanung sowie die Anwendung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Tagungsregion kennen lernen (Bergbaufolgelandschaften im Geiseltal, Landnutzung im Schwarzerdegebiet sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen am Beispiel der BAB 14).

Aus den in der Tagung vorgestellten Konzepten und Praxisberichten sowie der Diskussion kristallisierten sich folgende grundsätzlichen Aspekte heraus, deren Beachtung eine erfolgreiche Gestaltung der Maßnahmen sichern hilft:

  • vorsorgende Ausweisung von Flächen ("Flächenpool"),
  • Anpassung an die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Bauleitplanung,
  • Beachtung der Mindestanforderungen der landwirtschaftlichen Betroffenheit sowie
  • Abstimmung der zu erreichenden Ausgleichswirkungen mit den praktischen Realisierungsmöglichkeiten.

Konzepte und Erfahrungen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Ausgewählte Präsentationen der DLKG-Tagung werden im Tagungsband ausführlich wiedergegeben. So erörtert Klaus (München) die neuen gesetzgeberischen Möglichkeiten zur räumlichen Entkopplung von Eingriff und Ausgleich und die sich daraus ergebenden Vorteile für die Flächennutzungsplanung.

Der Ausgleich kann über die Gemeindegrenze hinweg organisiert werden und erweitert so das Spektrum der Handlungsalternativen sowie möglicher Konfliktlösungen.

Über einen Leitfaden des Landes Bayern berichtet Broda (München), der in transparenter und in der Praxis leicht nachvollziehbarer Weise methodische Hinweise bietet, mit denen die Abwägung der Belange von Natur und Landschaft mit den planerischen Zielen der Eingriffe erfolgen kann.

Anhand der Vorgehensweise in Schleswig-Holstein stellt Holzhüter an Beispielen vor, wie aus der Landschaftsplanung heraus geeignete Räume mit ökologischem Aufwertungspotenzial ermittelt werden können.

Die mit der Einrichtung von Flächenpools verbundenen juristischen und administrativen Probleme werden von Janssen (Dresden) dargelegt.

Insbesondere sind denkbare negative Effekte durch mögliche Zurückstellung von klassischen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erwarten.

Um die Betroffenheit der Landnutzer besser berücksichtigen zu können, fordern Hammer et al., dass in Umweltverträglichkeitsstudien die Landwirtschaft als Sachgut i. S. des Gesetzes berücksichtigt wird. Dafür sind zudem Mindeststandards zu erarbeiten. Eine kritische Auseinandersetzung erfolgt ergänzend mit der traditionellen Handhabung einiger gängiger Bewertungsverfahren. So werden bei schematischer Anwendung von Kompensationsfaktoren bei der standörtlichen und gebietlichen Einstufung der Bodennutzung vielfach die hochproduktiven Ackerstandorte als zu gering eingestuft. Altlastflächen mit vorhandener Sukzession können dagegen eine hohe Bewertung als Biotopwert erhalten.

Kritisch diskutiert Otto die Praxis, im Rahmen von Ausgleichsplanungen vorhandenes Ackerland in Grünland zu wandeln. Deren Nutzung ist insbesondere in Regionen mit geringer Tierbesatzdichte erschwert und verringert zudem die von den Ackerbaubetrieben nutzbare Bodenfläche. Die mit den Agrarstrukturellen Entwicklungsplanungen (AEP) unterbreiteten Flächenvorschläge sind zudem oft zu grob, um im konkreten Fall der Planung von Flächenpools einen flächenscharfen Bezug herstellen zu können.

Die Bedeutung der Einzelfallprüfung in der Planungspraxis unterstreicht Neumann und nennt Problemfelder, die sich hemmend auf die Ergebnisqualität der Maßnahmenplanung und -gestaltung auswirken können.

Zukünftig sollten sich die Planungen und Abwägungen mit neuen methodischen und administrativen Wegen am Verursacherprinzip orientieren, um so Akzeptanz zu sichern und damit zukunftsorientierte Entwicklungen zu ermöglichen.

Die Kommunen werden in Deutschland zunehmend die Möglichkeit nutzen, die im Rahmen ihrer Baumaßnahmen oder der Bauplanung erforderlichen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen auch entfernt vom betreffenden Bezugsort und dabei sehr häufig in den Agrarlandschaften zu schaffen. Dadurch erhalten Landnutzungsanalysen zur Abwägung landwirtschaftlicher Ansprüche eine zunehmende Bedeutung.

Resümee

Die Tagung dürfte somit den Teilnehmern geholfen haben, den aktuellen Komplex der Eingriffs- und Ausgleichsregelung aus verschiedenen Sichtweisen zur Landnutzung zu erörtern. Ein Rahmen wurde gespannt aus den dazu gegenwärtig verfügbaren Erkenntnissen und den ersten praktischen Erfahrungen. Hier hinein lassen sich für die Tagungsteilnehmer sicherlich leicht die Forderungen und Ziele der von ihnen selbst zu beurteilenden Projekte in diesem Bereich der Landnutzung einordnen.