Arbeitsgruppe Schleswig-Holstein nimmt Stellung im
Raumordnungsverfahren zum Projekt der Fehmarn-Belt-Hinterlandanbindung (FBH)

Bericht:

Ministerialrat a. D. Rudolf Meisterjahn
Arbeitsgruppe Schleswig-Holstein

Die geplante feste Beltquerung zwischen Deutschland und Dänemark nördlich der Insel Fehmarn wird von Dänemark geplant und finanziert. Im Rahmen des europäischen Verkehrsinfrastrukturprojekts TEN leistet die EU finanzielle Unterstützung.

Index-Bild: Berichte Arbeitsgruppen (Titel: fehmarnsund, Quelle: www.pixabay.com) Feste-Fehmarn-Beltquerung

Das Vorhaben erfordert auf deutscher Seite eine Anpassung des Straßen- und Schienennetzes. Nachdem sich im Jahre 2012 Dänemark für ein Tunnelbauwerk anstelle einer Brücke entschieden hatte, laufen auf deutscher Seite nun intensive Planungsprozesse. Deutschland hatte sich bereits per Staatsvertrag für die Schaffung einer leistungsfähigen Hinterlandanbindung mit Straße und Eisenbahn verpflichtet.

Während das Autobahnnetz bereits weitgehend vorhanden ist, bereitet der Ausbau des Schienennetzes erhebliche Probleme. So ist die vorhandene Bahnstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden nur einspurig und nicht elektrifiziert. Sie verläuft auf Teilstrecken durch die Urlaubsgebiete an der Ostsee, hat mitunter enge Kurvenradien und quert in der Regel höhengleich das ländliche Straßen- und Wegenetz. Da mit einer erheblichen Zunahme und Intensivierung des zukünftigen Verkehrs gerechnet wird sowie Personen und Güter in Hochgeschwindigkeitszügen zwischen den Metropolen Kopenhagen und Hamburg verkehren sollen, wird von der Deutschen Bahn (DB) der Aus oder Neubau des Schienennetzes vorgesehen. Die geplante Maßnahme in Ostholstein liegt in einem Raum mit den leistungs- und ertragsfähigsten Agrarflächen Deutschlands.

Das Land Schleswig Holstein hatte im Mai 2010 bereits die Festlegung getroffen, ein Raumordnungsverfahren (ROW) einzuleiten. Ziel des Verfahrens ist eine Vorklärung der mit dem Projekt verbundenen räumlichen Eingriffe. Kommunen, Behörden und Fachverbände sowie die Öffentlichkeit werden hierbei beteiligt. Im Verfahren wird das Vorhaben unter ökonomischen und ökologischen, kulturellen und sozialen Aspekten bewertet und die Raumverträglichkeit geprüft. Bis Ende 2012 wurden die umfangreichen Unterlagen mit vielen unterschiedlichen Trassenvarianten für das Raumordnungsverfahren erarbeitet. Im Januar 2013 leitete die Landesplanungsbehörde bei der Staatskanzlei das Raumordnungsverfahren ein. Es war keine leichte Aufgabe für die DLKG-Landesgruppe Schleswig-Holstein, die komplexen Informationen aus den zahlreichen Gutachten, Erläuterungsberichten, Tabellen und Karten zu sichten und zu bewerten. Ende März 2013 wurde fristgerecht eine umfangreiche und detaillierte Stellungnahme der Staatskanzlei zugeleitet.

Zusammenfassend kommt die DLKG-SH zu folgenden Feststellungen:

  • Alle Ausbau- und Linienvarianten führen zu erheblichen Belastungen für den ländlichen Raum zwischen Fehmarn und Lübeck.
  • Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Konzentration der FBH mit weiteren großen Bauprojekten (A1-Ausbau, neue Energietrassen zur Umsetzung der Energiewende, kommunale und touristische Projekte, Küstenschutz, etc.) werden erhebliche Flächenbedarfe mit negativen Auswirkungen auf den Bodenmarkt befürchtet.
  • Alle Flächenbedarfe und die erkennbaren Auswirkungen auf das ländliche Wege- und Gewässernetz können zu langfristigen Belastungen für die Agrarstruktur führen.
  • Aufgrund der Auswirkungen auf die ökologische, landwirtschaftliche und touristische Situation ist eine nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes (u. a. Vogelfluglinie) und eine Schwächung der Vitalität des heute attraktiven Agrar- und Küstenkreises Ostholstein zu befürchten.

Die DLKG-SH leitet aus ihren Erkenntnissen und Feststellungen zusammenfassend folgende Positionen ab:

  • Sollte die FBH als raumverträgliches Projekt entschieden werden, wünscht die DLKG als „Anwalt für den ländlichen Raum“ auch in den künftigen Planfeststellungsverfahren informiert, beteiligt und angehört zu werden.
  • Sollte die FBH als raumverträgliches Projekt entschieden werden, wird der Ausbau der Bestandstrasse mit einigen Streckenteiloptimierungen befürwortet.
  • Agrarstrukturelle Untersuchungen für die künftigen Planfeststellungsunterlagen werden notwendig.
  • Eine umfangreiche Prüfung und Anpassung des ländlichen Wegenetzes wird erforderlich. Dabei sollten im Hinblick auf die projektierte Zugverkehrsdichte (bis 6 bis 10 Züge pro Stunde) und die Sicherheitsanforderungen bei einer Hochgeschwindigkeitstrasse alle höhengleichen Verkehrsknoten vermieden werden.
  • Erhalt der ökologischen Netzstrukturen!
  • Eine Minimierung des Flächenbedarfs ist zwingend erforderlich!
  • Alle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für unvermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt müssen agrarstrukturverträglich entwickelt und möglichst mit vorgesehenen Maßnahmen zur Wasserrahmen-Richtlinie kombiniert werden.
  • Anstelle von neuen Ausgleichsflächen sollten vorhandene Biotope und Gebiete ökologisch verbessert und aufgewertet werden.
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollten zur Reduzierung des trassennahen Flächenbedarfs trassenfern realisiert werden.
  • Frühzeitiger Grunderwerb, um Enteignungen durch Flächentausch und Bereitstellung von Ersatzland für betroffene landwirtschaftliche Betriebe zu vermeiden!
  • Einsatz der Instrumente der ländlichen Entwicklung (Flurbereinigung, Wegebauförderung, Dorfentwicklung), um die erheblichen Belastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe, die Kommunen und die Region zu mindern.

Im Sommer/Herbst 2013 wird mit der Entscheidung über das ROV gerechnet. Bei positivem Ausgang für die DB (wird erwartet), sollen anschließend die Planfeststellungsverfahren für die einzelnen Bauabschnitte gestartet werden. Die Landesgruppe SH will das Projekt weiter begleiten.